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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Kartenvorverkauf TRM-Tickets für Rhein Main GmbH − nachfolgend „TRM-Tickets“ −


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung einerseits zwischen TRM-Tickets als Vermittler und dem Kunden sowie andererseits zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden.


Kartenbestellung, -verkauf


Mit dem Kauf einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart. Die Veranstalter beauftragen die TRM-Tickets mit dem Kartenverkauf. Diese verkauft als Vermittler im Namen und mit rechtlicher Wirkung für den jeweiligen Veranstalter Karten für dessen Veranstaltung. Durch den Kauf der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Veranstaltung nur zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande. Es gelten weiterhin die AGBs und Hausordnung des jeweiligen Veranstalters.


Durch den Kauf einer Eintrittskarte über die TRM-Tickets wird ein weiteres, separates Vertragsverhältnis zwischen dieser und dem Kunden begründet. Die Leistung der TRM-Tickets bemisst sich auf die Übergabe/Versendung der Eintrittskarte nach den jeweiligen Vorgaben des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, der TRM-Tickets die vereinbarte System- und Servicegebühr zu entrichten.


Alle Angebote des Veranstalters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen in Internet, Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Einholung eines konkreten Angebots durch Kartenbestellung. Verträge zwischen Veranstalter und Kunden kommen erst mit Zahlung der Karten zustande.


Auf die telefonische oder schriftliche Kartenbestellung des Kunden übersendet der Veranstalter dem Kunden ein konkretes Angebot unter Beifügung einer Rechnung. Der Kunde nimmt das Angebot durch Zahlung der Rechnung innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels an. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Zahlt der Kunde die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist nicht, ist das Angebot hinfällig und die angebotenen Karten werden wieder in den freien Verkauf gegeben. Das Angebot für einen Vertragsschluss bei Internetbestellungen geht vom Kunden aus, sobald er unter „Warenkorb − Bestellung abschließen“ das Dialogfeld „Jetzt kaufen“ angeklickt hat. Die Annahme des Angebots erfolgt nach Abschluss des Bestellvorgangs durch Zahlung des Kunden. Zahlt der Kunde innerhalb der Zahlungsfrist nicht, werden die Karten wieder in den freien Verkauf gegeben.


Alle Kartenpreise verstehen sich zuzüglich einer Systemgebühr je Karte für die Leistung der TRM-Tickets. Je Auftrag fällt eine Servicegebühr für die Leistung der TRM-Tickets an. Die Gebühren verstehen sich exklusive einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer, welche zusätzlich erhoben werden kann. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot des Veranstalters, sowie diesen AGB. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet der Veranstalter, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht.


Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sind nach Zustandekommen des Vertrages nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten für nicht wahrgenommene Veranstaltungen. Für die Eintrittskarten gilt § 312g Abs. 2 Ziffer 9 BGB − ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Beim Erhalt der Rechnung und/oder Eintrittskarte sind die aufgedruckten Angaben (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort auf Richtigkeit zu überprüfen.


Hinterlegte Karten müssen spätestens eine halbe Stunde ( 30 min.) vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.


Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Weiterverkauf zu erhöhten Preisen ist verboten. Das Anbieten von Eintrittskarten im bzw. vor dem Veranstaltungsort ist untersagt.

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Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung


Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.


Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dem Termin der Veranstaltung der Kaufpreis (ohne System- und Servicegebühr) vom Veranstalter zurückerstattet. Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt wird und der Kunde die Veranstaltung an diesem Ersatztermin nicht besucht. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann nur dann eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen, wenn weniger als die Hälfte der Veranstaltung stattgefunden hat. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbes. werden nutzlosen Aufwendungen des Kunden, wie Fahrt- und Übernachtungskosten, nicht ersetzt.


Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern/ ändern. Auf den Plätzen der niedrigeren Preiskategorien muss insbesondere in den Kirchen damit gerechnet werden, dass die Sicht teilweise erheblich und in manchen Fällen vollständig behindert wird. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen.


Eigenmächtiger Sitzplatzwechsel des Kunden ist unzulässig. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann der Veranstalter den Differenzbetrag erheben oder den Kunden der Veranstaltung verweisen.

 


Freiluftveranstaltungen


Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn der Aufführung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben. Sofern Freiluftveranstaltungen in einen Saal verlegt werden müssen, wird eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet.

 


Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen


Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass.


Eintrittskarten verlieren beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.


Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind dem Kunden aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden des Veranstaltungsorts zu verweisen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.


Für den Fall, dass der Veranstalter eine Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklärt sich der Kunde mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild, Film und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen. Vorstehende Verwertungsrechte gelten insbesondere für Aufnahmen, Aufzeichnungen sowie Mitschnitte der vom Kunden besuchten Veranstaltung und deren Verwertung durch die die Veranstaltungsreihe begleitenden Medienpartner sowie Dokumentations- und Werbemaßnahmen des Veranstalters, seiner Partner (Kooperationspartner, Sponsoren etc.) sowie der Presse für deren Berichterstattung.

 


Sonstiges/Haftung


Das Mitführen von Tieren ist verboten, es sei denn, es handelt sich um einen Blindenhund.


Vor Veranstaltungsbeginn sind Mobiltelefone und andere technische Geräte auszuschalten. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.


Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.


Es gibt Veranstaltungsorte, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.


Der Kunde nimmt die Leistung des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. In Bezug auf die Haftung des Veranstalters für das Handeln von Erfüllungsgehilfen gilt vorgenanntes entsprechend.


Ansprüche gegen Sponsoren des Veranstalters sind ausgeschlossen. Sponsoren tragen keine Verantwortung für Organisation und Durchführung der gesponserten Veranstaltung und haften Dritten, insbesondere Besuchern und Lieferanten der gesponserten Veranstaltung, gegenüber nicht. Besucher können ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend machen.

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(Gültig ab. 08/2024)

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